Zum Inhalt springen

Seniorenlift im Mehrfamilienhaus – Was ist möglich, was ist erlaubt?

Ein Seniorenlift bietet in vielen Situationen eine komfortable Lösung zur Überwindung von Treppen – insbesondere in Ein- und Zweifamilienhäusern. Doch wie sieht es in Mehrfamilienhäusern oder mehrgeschossigen Wohnanlagen aus? Hier sind technische, rechtliche und baurechtliche Hürden zu beachten, die eine Nachrüstung komplexer machen. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen – und wann der Einbau dennoch realisierbar ist.

Lift-Nachrüstung im privaten Wohnhaus – meist problemlos

In einem eigenen Einfamilienhaus oder einem lässt sich ein Seniorenlift relativ unkompliziert nachrüsten – sei es als Sitzlift, Plattformlift oder Hublift. Hier entscheidet allein der Eigentümer über bauliche Maßnahmen, und es müssen keine weiteren Parteien oder Behörden einbezogen werden – sofern die bauliche Substanz es zulässt.

Besonderheiten in Mehrfamilienhäusern

In Mehrfamilienhäusern mit mehreren Eigentümern oder Mietparteien ist die Nachrüstung eines Seniorenlifts deutlich komplexer. Besonders gesetzliche Bestimmungen zur Treppenhausbreite und Brandschutzauflagen stellen oft ein Hindernis dar.

Häufige Hürden beim Lift-Nachrüsten:

  • Unterschreitung der lichten Breite: Viele Lifte verkleinern die nutzbare Treppenbreite unter das zulässige Maß.
  • Brandschutz: Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
  • Baurecht: Eine Baugenehmigung ist in der Regel erforderlich.
  • Eigentümergemeinschaft: Zustimmung aller Miteigentümer nötig bei baulichen Veränderungen im Gemeinschaftseigentum.

Was bedeutet „lichte Breite“?

Die lichte Treppenbreite beschreibt den nutzbaren Durchgang im Treppenhaus. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten schreibt die Landesbauordnung meist eine Mindestbreite von 100–120 cm vor. Wird diese durch einen Lift unterschritten, darf er nicht eingebaut werden – es sei denn, es besteht eine Ausnahmegenehmigung.

Empfehlung: Fachliche Prüfung durch einen Experten

Ob ein Seniorenlift im Mehrfamilienhaus realisiert werden kann, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Eine individuelle Beurteilung durch einen oder einen Bausachverständigen ist unerlässlich. Nur so lässt sich beurteilen:

  • ob genügend Platz vorhanden ist
  • ob eine Genehmigung erforderlich ist
  • welches Lifttyp-Modell technisch umsetzbar ist
  • welche Fördermöglichkeiten bestehen

Alternativen bei beengten Platzverhältnissen

  • Homelifte im Treppenauge oder außen am Gebäude: Für mehrere Etagen oft die bessere Wahl
  • Aufzug in einem freistehenden Schacht: Besonders bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen sinnvoll
  • Hublifte für Eingänge: Günstige Lösung für kleine Höhenunterschiede, z. B. zum Hauseingang

Fazit: Machbarkeit prüfen, nicht pauschal ausschließen

Auch wenn der Einbau eines Seniorenlifts in einem Mehrfamilienhaus mit verbunden ist, bedeutet das nicht zwangsläufig ein Aus für Ihr Vorhaben. Mit einer , einer und der ist auch hier eine barrierefreie Lösung möglich.

Tipp: Lassen Sie Ihre Situation vor Ort durch einen Fachbetrieb begutachten. Oft gibt es clevere Alternativen oder individuelle Lösungen, die sich mit den Vorschriften vereinbaren lassen.