Förderung und Zuschüsse für Seniorenlifte – Möglichkeiten der finanziellen Entlastung
Ein Seniorenlift ist oft unverzichtbar, wenn Treppen zur alltäglichen Barriere werden. Doch der Einbau eines Treppen- oder Plattformlifts ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Damit diese Investition in Mobilität und Lebensqualität nicht zur finanziellen Belastung wird, stehen eine Vielzahl an Förderprogrammen, Zuschüssen und staatlichen Unterstützungen zur Verfügung. Nachfolgend geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Finanzierungsquellen.
Pflegekasse: Zuschüsse nach § 40 Abs. 4 SGB XI
Für Menschen mit anerkannter Pflegebedürftigkeit besteht die Möglichkeit, bei der Pflegekasse einen Zuschuss zur Wohnumfeldverbesserung zu beantragen. Grundlage hierfür ist § 40 Absatz 4 des Sozialgesetzbuches XI (SGB XI). Ziel der Förderung ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern oder die selbstständige Lebensführung wiederherzustellen.
- Förderhöhe: bis zu 4 × 4.000 € pro Haushalt, wenn mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam wohnen (Stand: 2025)
- Gültig für bauliche Maßnahmen wie Treppenlifte, Plattformlifte oder Hebebühnen
- Voraussetzung: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen
- Die Maßnahme muss vorab bei der Pflegekasse beantragt und genehmigt werden
Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da nachträgliche Bewilligungen nur in Ausnahmefällen erfolgen. Lassen Sie sich von einem Pflegeberater oder Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe unterstützen – dort hilft man Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der Unterlagen.
Regionale und staatliche Förderprogramme
Neben der Pflegekasse gibt es je nach Bundesland, Stadt oder Gemeinde weitere Fördermöglichkeiten. Auch wenn viele Förderprogramme in den letzten Jahrzehnten reduziert wurden, existieren weiterhin Wohnraumförderprogramme, die Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen unterstützen.
Wo Sie Förderprogramme finden:
- Kommunale Bau- und Wohnungsämter
- Landesförderinstitute (z. B. NRW.BANK, L-Bank BW, ISB Rheinland-Pfalz)
- KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
- Bausparkassen mit Wohnriester-Angeboten
Typische Förderbereiche:
- Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnraum
- Einbau von Aufzügen, Liften, Rampen
- Modernisierung von Bädern und Eingängen
Einige Programme bieten zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss, andere direkte nicht rückzahlbare Zuschüsse. In vielen Fällen können Fördermittel miteinander kombiniert werden.
KfW-Förderung: Altersgerecht Umbauen (Zuschuss 455-B – eingestellt)
Die KfW bot bis Ende 2022 den beliebten Zuschuss 455-B „Altersgerecht Umbauen“ an. Leider ist dieses Programm aktuell ausgesetzt, doch alternative KfW-Kreditprogramme zur Wohnraumanpassung stehen weiterhin zur Verfügung. Es lohnt sich, regelmäßig die KfW-Website zu prüfen oder direkt bei Ihrer Hausbank nachzufragen.
Weitere Tipps zur Kostenoptimierung
- Gebrauchtkauf: Viele Anbieter vermitteln geprüfte gebrauchte Lifte mit Garantie – deutlich günstiger als Neuanlagen
- Miete oder Leasing: Für vorübergehenden Bedarf eine flexible Alternative
- Steuerliche Absetzbarkeit: Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater zu außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen beraten
Beratung & Antragstellung – so gehen Sie vor:
- Pflegegrad feststellen lassen (bei der Pflegekasse beantragen)
- Individuellen Bedarf prüfen (z. B. durch ein Sanitätshaus oder Liftanbieter)
- Kostenvoranschlag für den Lift einholen
- Antrag auf Wohnumfeldverbesserung bei der Pflegekasse stellen
- Zusätzliche Förderprogramme bei Gemeinde, Kreis, Land oder KfW prüfen
Unser Tipp: Nutzen Sie auch unabhängige Plattformen oder Verbraucherzentralen, die Ihnen helfen, seriöse Anbieter und Fördermöglichkeiten zu finden. Achten Sie stets darauf, dass alle Förderanträge vor dem Einbau gestellt werden.
Fazit: Der Weg zum geförderten Seniorenlift ist komplex, aber lohnenswert. Mit der richtigen Beratung und sorgfältiger Planung lässt sich ein erheblicher Teil der Investitionskosten decken – damit Mobilität nicht am Geldbeutel scheitert.